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Erhalte ich eine Kostenerstattung für mein Medikament?
Die personalisierte Medizin bietet immer mehr Behandlungsmöglichkeiten, auch für muskelkranke Menschen. Leider sind nicht alle Medikamente in der Schweiz zugelassen, was bedeutet, dass die Grundversicherung die Kosten nicht immer übernimmt. Dies kann besonders problematisch sein, wenn ein Medikament für eine Diagnose verschrieben wird, für die es offiziell nicht zugelassen ist – bekannt als «Off-Label-Use» (OLU). Auch wenn ein Medikament im Ausland erhältlich ist, in der Schweiz jedoch nicht zugelassen wurde, kann es schwierig sein, eine Kostenerstattung zu erhalten.
Auf der Website der Krebsliga findest du umfassende Informationen darüber, unter welchen Bedingungen die Grundversicherung Behandlungen vergütet. Du kannst dort auch nachlesen, welche Schritte du unternehmen kannst, wenn deine Versicherung die Kostenübernahme ablehnt.
Diese Regelungen sind in den Artikeln 71a-c der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) festgelegt.
Bei Problemen mit der Kostenübernahme kannst du gegen den Entscheid deiner Versicherung Einspruch erheben oder dich an Fachstellen für Beratung und Unterstützung wenden.
Melde dich für eine persönliche Beratung bei uns. Wir sind für dich da.
persönliche Beratung
Sandra Messmer-Khosla
Geschäftsleitung, Sozialarbeiterin FH
Beratungszeiten
Dienstag
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