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Hilfsmittel sind für dich als muskelkranke Person eine entscheidende Unterstützung im Alltag. Sie ermöglichen dir Selbständigkeit und Lebensqualität, die ohne diese Unterstützung oft nicht erreichbar wären.
Doch bei der Finanzierung von Hilfsmitteln durch IV (Invalidenversicherung) und AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) tauchen immer wieder Fragen auf:
- Warum wird das eine Hilfsmittel finanziert und das andere nicht?
- Warum bekommst du eine Kostengutsprache, während dein Kollege sie nicht erhält?
- Welche Rechte und Möglichkeiten hast du?
IV und AHV – Was wird finanziert?
Die Finanzierung von Hilfsmitteln durch IV und AHV hängt von deiner Lebenssituation und der Definition von Behinderung oder Invalidität durch die jeweiligen Versicherungen ab. Es gibt klare Unterschiede zwischen der Unterstützung durch die IV (bis zum Rentenalter) und der AHV (ab dem Rentenalter). Für beide Versicherungen müssen Hilfsmittel einfach, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Die Versicherungen führen Listen, die genau festlegen, welche Hilfsmittel finanziert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
IV – Unterstützung bei Erwerbsfähigkeit und Alltag
Wenn du Hilfsmittel benötigst, um weiterhin berufstätig zu sein oder deine Aufgaben im Haushalt oder in ehrenamtlichen Tätigkeiten auszuüben, hast du Anspruch auf Unterstützung durch die IV. Dazu gehören auch Hilfsmittel für Schulung, Ausbildung und das Erlernen des Hilfsmitteleinsatzes. Die IV bietet zwei verschiedene Hilfsmittellisten an. Einige Hilfsmittel werden aus dem Depot der IV geliehen, während andere neu gekauft werden können. Besonders teure Hilfsmittel werden oft leihweise zur Verfügung gestellt. Wichtig: Lies den IV-Entscheid genau durch. Für die Erstanmeldung musst du ein Formular bei der zuständigen kantonalen IV-Stelle ausfüllen. Wenn du Hilfe brauchst, unsere Sozialarbeiter*innen sind unterstützen dich gerne: beratungen@muskelgesellschaft.ch.
Wichtige Punkte zur IV:
- Du hast Anspruch auf Hilfsmittel, um berufstätig oder in deinem Aufgabenbereich (z. B. Haushalt) tätig zu bleiben.
- Hilfsmittel für Schulung, Ausbildung und funktionelle Angewöhnung sind ebenfalls abgedeckt.
- Für den privaten Alltag unterstützt die IV Hilfsmittel für Fortbewegung, Kontaktaufnahme und Selbstsorge.
Die aktuellen Informationen und Formulare findest du hier.
AHV – Unterstützung im Alter
Um von der AHV Hilfsmittel finanziert zu bekommen, musst du in der Schweiz wohnen und eine AHV-Rente oder Ergänzungsleistungen beziehen. Wenn du bereits Hilfsmittel von der IV erhalten hast, besteht weiterhin Anspruch auf diese Leistungen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Kosten werden von der AHV übernommen?
- Perücken
- Lupenbrillen
- Sprechhilfegeräte für Kehlkopfoperierte
- Gesichtsepithesen
- Orthopädische Mass- und Serienschuhe
- Rollstühle ohne Motor
Beachte, dass Hilfsmittel, die zur Erwerbstätigkeit von der IV finanziert wurden, nicht weiter übernommen werden. Die AHV-Liste ist kürzer als die der IV und deckt 75% der Nettokosten ab. Bei Ergänzungsleistungen kann der Restbetrag übernommen werden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ausgleichskasse.
Hast du Fragen? Unsere Sozialarbeiter*innen helfen dir gerne beratungen@muskelgesellschaft.ch.
Was tun, wenn niemand zahlt?
Wenn weder IV noch AHV dein Hilfsmittel finanzieren, kannst du vor dem Rentenalter ein Gesuch stellen. Wir, die Schweizerische Muskelgesellschaft und weiter Organisationen unterstützen dich gerne. Melde dich bei uns – wir sind für dich da.
persönliche Beratung
Sandra Messmer-Khosla
Geschäftsleitung, Sozialarbeiterin FH
Beratungszeiten
Dienstag
10.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
10.00 bis 12.00 Uhr