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Hindernisfreie Wohnungen werden heute nach dem Grundsatz des anpassbaren Wohnungsbaus erstellt. Das bedeutet, dass Anpassungen gemacht werden müssen, wenn jemand mit einer Mobilitätsbehinderung einzieht.
Es lohnt sich, schon bei Planungsbeginn eine Fachperson für hindernisfreies Bauen zu Rate zu ziehen. Bei einer Wohnungsbesichtigung sollte die betroffene Person selbst mit dabei sein.
Finanzierung durch die IV
Die Invalidenversicherung (IV) kann bei baulichen Massnahmen finanziell unterstützen. Hierbei ist die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für behindertengerechtes Bauen (SAHB) hinzuzuziehen, die abklärt, welche Anpassungen von der IV bezahlt werden. Die IV übernimmt grundsätzlich nur einfache und zweckmässige Anpassungen, keine Sanierungen!
Achte darauf, dass auf allen Offerten dein Name als versicherte Person angegeben ist, da Pauschalbeträge nicht berücksichtigt werden. Unvorhergesehene und begründete Mehrkosten müssen der IV-Stelle sofort gemeldet werden. Bei einem Kostenbeitrag der IV muss der Umbau zunächst vorfinanziert werden.
Unterstützende Institutionen
Neben der IV kannst du auch bei verschiedenen Institutionen um Unterstützung für bauliche Massnahmen anfragen. Die Schweizerischen Muskelgesellschaft bietet Unterstützung bei Gesuchen, die nicht durch die IV gedeckt sind. Weitere Informationen findest du hier.
Hast du Fragen zu den Gesuchen?
Kontaktiere unsere Sozialarbeiter*innen:
persönliche Beratung
Sandra Messmer-Khosla
Geschäftsleitung, Sozialarbeiterin FH
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