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Wenn du oder deine Angehörigen an einer seltenen Krankheit leiden, kann es wichtig sein, genetische Untersuchungen durchführen zu lassen, um herauszufinden, ob die Krankheit vererbbar ist. Viele genetische Tests sind jedoch teuer und nicht alle Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen.
Hier erfährst du, wann die OKP die Kosten trägt und wann nicht.
Wann übernimmt die OKP die Kosten?
- Vererbbare Krankheiten: Wenn eine vererbbare Krankheit vermutet wird und die genetische Diagnostik Auswirkungen auf die weitere Behandlung oder Diagnose hat, übernimmt die OKP die Kosten. Wenn der Test jedoch nur dazu dient, einer Krankheit einen Namen zu geben, ohne die Behandlung zu beeinflussen, oder zur Lebensplanung, übernimmt die OKP die Kosten nicht.
- Familienmitglieder und Risikobewertung: Die OKP übernimmt die Kosten für Gentests, wenn diese in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgeführt sind. Derzeit gilt dies nur für einige familiäre Krebskrankheiten und eine Stoffwechselkrankheit (Porphyrie). Eine Erweiterung auf weitere seltene Krankheiten ist geplant, aber es müssen vorsorgliche Massnahmen möglich sein, die die Erkrankung verhindern oder verzögern.
- Familienplanung: Tests, um herauszufinden, ob Verwandte Träger einer Mutation sind (z. B. bei Zystischer Fibrose), sind für die OKP nicht relevant, da sie für die Lebensplanung gedacht sind und nicht direkt die Behandlung oder Krankheitsbewältigung betreffen.
Was tun bei Zweifeln?
Bei Unsicherheiten über die Kostenerstattung solltest du deinen Arzt oder deine Ärztin um eine detaillierte Erklärung der Krankheitsrelevanz der Untersuchung bitten. Die Vertrauensärztinnen und -ärzte entscheiden dann, ob die Kosten übernommen werden. Bei Ablehnung kannst du den Rechtsweg beschreiten.
Kontakt für weitere Informationen: Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Hast du Fragen zu Gentest? Melde dich bei uns wir helfen dir.
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Sandra Messmer-Khosla
Geschäftsleitung, Sozialarbeiterin FH
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