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Wenn du in der Schweiz lebst und deine Wehrpflicht (Militär- oder Zivildienst) nicht oder nur teilweise erfüllt hast, musst du normalerweise eine Wehrpflichtersatzabgabe zahlen. Aber wenn du eine erhebliche Behinderung hast, kannst du unter bestimmten Bedingungen von dieser Abgabe befreit werden.
Wer ist von der Ersatzabgabe befreit?
Du kannst von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden, wenn du:
- Eine erhebliche Behinderung hast: Das bedeutet, du musst ein Einkommen haben, das nach Abzug von Versicherungsleistungen (wie Taggelder oder Renten) und behinderungsbedingten Lebenshaltungskosten nur geringfügig über dem Existenzminimum liegt (maximal 100 % darüber).
- Als dienstuntauglich giltst: Wenn du wegen deiner Behinderung als dienstuntauglich giltst und eine Rente oder Hilflosenentschädigung (HE) von der Invalidenversicherung oder Unfallversicherung erhältst, bist du ebenfalls befreit.
- Keine Hilflosenentschädigung erhältst, aber gewisse Voraussetzungen erfüllst: Auch ohne eine HE kannst du befreit werden, wenn du mindestens eine der Voraussetzungen für eine HE erfüllst.
- Von Dienst dispensiert worden bist: Wenn deine Gesundheit durch Militär- oder Zivildienst geschädigt wurde und du deshalb dienstuntauglich bist, kannst du ebenfalls befreit werden.
Was sind die Voraussetzungen für eine Hilflosenentschädigung?
Wenn du keine Hilflosenentschädigung erhältst, muss geprüft werden, ob du in mindestens einer der folgenden Lebensverrichtungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen bist:
- Abstehen
- Absitzen
- Abliegen
- An- und Auskleiden
- Körperpflege
- Verrichten der Notdurft
- Essen
- Fortbewegung im und ausserhalb des Hauses
- Kontaktpflege
Was, wenn du eine IV-Rente oder HE erhältst?
Wenn du bereits eine Invalidenrente oder Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung erhältst, erfolgt die Befreiung von der Ersatzabgabe normalerweise automatisch, da die zuständigen Behörden informiert werden.
Kontakt für weitere Fragen:
Für weitere Informationen und Unterstützung kannst du dich an die zuständige Wehrpflichtersatzverwaltung wenden oder du kannst dich bei unseren Sozialarbeiter*innen melden. Sie helfen dir gerne weiter beratungen@muskelgesellschaft.ch.
persönliche Beratung
Sandra Messmer-Khosla
Geschäftsleitung, Sozialarbeiterin FH
Beratungszeiten
Dienstag
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Donnerstag
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