Gemeinsame Erklärung

2. März 2022

In den vergangenen Jahren wurden bei der Ermittlung des Invalideneinkommens Löhne angenommen, welche eine gesundheitlich beeinträchtigte Person unmöglich erzielen kann. Dies hat zu entsprechend tiefen Invaliditätsgraden und Leistungsverweigerungen geführt.

Die unterzeichnenden Organisationen der Medienmitteilung sind der Auffassung, dass an der jetzigen Praxis aufgrund der neuen Erkenntnisse nicht mehr länger festgehalten werden darf. Sie diskriminiert nicht nur Geringverdiener, sondern sehr viele Personen, die irgendwann einmal auf Leistungen der IV angewiesen sind. 

 

Die gesamte Medienmitteilung lesen Sie hier.

Betriebsferien: Geschäftsstelle vom
1. - 11. August 2024 geschlossen

Unsere Geschäftsstelle bleibt über den Nationalfeiertag vom Donnerstag, 1. August bis Sonntag, 11. August 2024 geschlossen.  Während dieser Zeit werden keine Beratungsgespräche und auch keine E-Mail-Korrespondenz geführt.

Für medizinische Anliegen, insbesondere im Zusammenhang mit neuromuskulären Themen, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit den regionalen neuromuskulären Zentren der Muskelgesellschaft: www.muskelgesellschaft.ch/regionale-neuromuskulaere-zentren/. Diese sind spezialisiert auf die Beratung und Behandlung von neuromuskulären Erkrankungen.

Ab dem Montag, 12. August 2024 ist die Geschäftsstelle der Muskelgesellschaft wieder offen und das Beratungsteam für Anliegen und persönliche Beratungen unter der neuen E-Mailadresse beratungen@muskelgesellschaft.ch für Sie da.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine sonnige Sommerzeit!