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Die rechtliche Vorsorge ist essenziell, um deine Wünsche im Falle einer Urteilsunfähigkeit zu schützen. Mit einer Patientenverfügung kannst du festlegen, welche medizinischen Entscheidungen für dich getroffen werden sollen, während ein Vorsorgeauftrag dir ermöglicht, eine Vertrauensperson zu benennen, die deine Angelegenheiten regelt.
Beide Instrumente ergänzen sich und sollten idealerweise gemeinsam erstellt werden, um sicherzustellen, dass deine Vorstellungen in kritischen Situationen respektiert werden. Es ist ratsam, deine Angehörigen in diesen Prozess einzubeziehen und bei Bedarf professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Patientenverfügung
Treffe heute Entscheidungen für den Fall, dass du nicht mehr selbst entscheiden kannst.
- Urteilsfähigkeit: Auch Minderjährige können eine Patientenverfügung erstellen, wenn sie urteilsfähig sind.
- Datum und Unterschrift müssen von Hand aufgeführt sein. Die Verfügung selbst kann mit einer Vorlage geschrieben sein.
- Erneuere oder aktualisiere deine Patientenverfügung regelmässig. Eine Ergänzung mit aktuellem Datum und Unterschrift reicht, wenn keine Änderungen gewünscht sind.
- Angehörige frühzeitig einbeziehen. Besprich deine Patientenverfügung und den Vorsorgeauftrag mit den Menschen, die dir nahestehen. Sie sollen wissen, was du dir im Ernstfall wünschst. Dein Vertrauensarzt ist ebenfalls ein wichtiger Gesprächspartner beim Erarbeiten der Patientenverfügung.
- Vermeide widersprüchliche Aussagen in deiner Patientenverfügung. Wenn du z. B. nicht an Maschinen angeschlossen werden willst, sind nach einem Unfall auch kaum Operationen möglich, da dies zum Anschluss an Maschinen führen würde.
Vorsorgeauftrag
Bestimme selbst, wer dich im Fall der Urteilsunfähigkeit vertreten soll.
Höchstpersönliche rechte:
- Für absolut höchstpersönliche Rechte (z.B. Anerkennung eines Kindes) ist keine Stellvertretung möglich. Für relativ höchstpersönliche Rechte (z.B. Einwilligung in ärztliche Eingriffe) kann bei Urteilsunfähigkeit eine Vertretung zugelassen werden.
Leistungsumfang:
- Du kannst festlegen, wer die Personensorge, Vermögenssorge und den Rechtsverkehr übernehmen soll. Ohne Vorsorgeauftrag können nur Ehegatten und eingetragene Partner in alltäglichen finanziellen Angelegenheiten vertreten. Ein Vorsorgeauftrag ist besonders wichtig für Konkubinatspartner.
Der Vorsorgeauftrag wird erst bei Urteilsunfähigkeit wirksam.
Erstellung eines Vorsorgeauftrags:
Eigenhändig:
- Von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben.
- Öffentlich beurkundet: Bei einem Notar, wenn körperliche Gebrechen vorliegen oder Zweifel an der Urteilsfähigkeit bestehen.
INHALT:
Einkommen und Vermögen verwalten:
- Wer soll dies tun und was soll nicht gemacht werden?
- Personensorge: Wer übernimmt die Pflege und unter welchen Bedingungen?
- Vertretung im Rechtsverkehr: Welche Verträge dürfen abgeschlossen oder gekündigt werden?
Tipp:
- Informiere Angehörige über den Vorsorgeauftrag.
- Bestimme eine Zweitperson, falls die Erstperson das Mandat nicht übernehmen kann.
- Bewahre den Vorsorgeauftrag an einem leicht auffindbaren Ort auf und informiere das Zivilstandsamt.
- Für weitere Informationen kontaktiere deinen Arzt oder Notar.